Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester 2025
Liebe Warnauerinnen und Warnauer,
Silvester steht wieder vor der Tür und das bringt für Manche das Abbrennen von Feuerwerk mit sich. An dieser Stelle möchten wir wieder an die Allgemeinverfügung des Amtes Preetz-Land erinnern, welche das Abbrennen von Feuerwerk im Umkreis von 300m um brandgefährdete Objekte (speziell reetgedeckte Gebäude) untersagt. Konkret steht in der Allgemeinverfügung unter Abschnitt 1h):
In der Gemeinde Warnau beträgt der Umkreis für das Abbrennverbot anderer pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung 50 m. Im Bereich „Neuenbrooker Weg 1 – 7, 2 – 20 und 34“, „Dorfstraße 7 – 11a, 16 – 28“, „Rosenstraße 3 – 15, 4 – 6“, „Am Teich 1 + 2“ gilt somit ein absolutes Abbrennverbot. Raketen dürfen nur in der Straße „Am Schloss“ und in der „Dorfstraße 2 – 8“ sowie auf der Parkfläche am Dorfgemeinschaftshaus abgefeuert werden. Die Parkfläche am „alten Wasserturm“ wird der Allgemeinheit als Abschussfläche zur Verfügung gestellt.
Allgemeinverfügung des Amt Preetz-Land vom 15.12.2025
Das Verschießen von Feuerwerks-Raketen sowie von Signal-Munition außerhalb der o.g. Flächen stellt gemäß der Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € belegt werden kann.
Wenn Sie also beabsichtigen Feuerwerksraketen zu verschießen, bitten wir Sie entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Sorgen Sie für sichere „Abschussrampen“, am besten Flaschen die mit etwas Wasser beschwert wurden. Im vergangenen Jahr hat der Wind Flaschen umgeweht, so dass Raketen ungeplant horizontal verschossen wurden.
Die Redaktion wünscht Ihnen einen guten Rutsch sowie viel Glück und Gesundheit für das Jahr 2026. Anbei der Kartenausschnitt der Warnauer Abbrennverbotszonen sowie die Allgemeinverfügung vom 15.12.2025 wie sie vom Amt Preetz-Land auf deren Webseite www.amtpreetzland.de veröffentlicht wurde:

